Kinderrechte UNICEF

Stufe 2: Beteiligung

In Stufe 2 steht der Artikel 12 (Berücksichtigung des Kindeswillens) der UN-Kinderrechtskonvention im Mittelpunkt. Er besagt, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, ihre Lebenswelt mitzubestimmen und mitzugestalten. Das funktioniert aber nur, wenn sie ihre eigene Meinung auch mitteilen können und Erwachsene das, was sie sagen, ernst nehmen. Wenn Erwachsene eine Entscheidung treffen, die Kinder und Jugendliche berührt, müssen sie ihrem Alter und ihrer Reife gemäß einbezogen werden, sie müssen als Person ernst genommen und respektiert werden (UN-Kinderrechtskonventionen).

An unserer Schule versuchen wir dem Ansatz der Partizipation auf folgende Weise gerecht zu werden:

Partizipative Gestaltung des Ganztages:
Die Angebote des Ganztages ergeben sich aus den Wünschen der Kinder (vorab Umfrage). Die Kinder können sich täglich neu entscheiden, an welchem AG-Angebot sie teilnehmen möchten.

Zunächst wurde analog gewählt, seit Anfang des SJ 2022/23 digital per Tablet. Eine Evaluation zum Ende des Schuljahres ist geplant.

Lebendige Beteiligungskultur/Klassenrat:
Im Rahmen der SoLe-Stunde findet in allen Klassen regelmäßig der Klassenrat statt. Dieser ist nun ritualisierter und einheitlicher im Ablauf (u.a. Material aus dem E-Learning-Programm/Arbeitsbuch UNICEF).

Lebendige Beteiligungskultur/Treffen der Schülervertretung
Einmal im Monat treffen sich die KlassensprecherInnen der 1. bis 4. Klassen, um sich auszutauschen. Die Themen dieser Treffen ergeben sich aus dem Klassenrat oder werden von Frau Nee und Frau Harries zur Beratung an die SV herangetragen.

Lebendige Beteiligungskultur/Schulversammlung:
Einmal im Monat trifft sich die Schulgemeinschaft in der Aula. Neben Anliegen der Schulleitung (Begrüßung, Termine, Auszeichnungen etc.) haben die SchülersprecherInnen Raum. um über Anliegen oder Beschlüsse aus der SV (z.B. Regeln zum Fußballspielen in den Pausen, Pausenkisten etc.) zu informieren. Als weitere Programmpunkte haben Kinder, KollegInnen oder einzelne Gruppen die Möglichkeit sich im Forum zu präsentieren (z.B. Bücherei, Tänze etc.). Auch das Kinderrecht des Monats wird in der Schulversammlung vorgestellt.

Wahl eines Büchereinamens
Unsere Bücherei wurde modernisiert und soll einen Namen erhalten. Nachdem in der SV Kriterien für einen Namen erarbeitet worden sind, sammeln die Kinder im Klassenrat Namensvorschläge. Die KlassensprecherInnen einigen sich auf 5 Namen. Nun wählt die Schülerschaft. Mit großem Abstand fällt die Wahl auf „Bücherbaumhaus“.